Vererben und Schenken
In der Bundesrepublik Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an. Der Gesetzgeber sieht für den Übergang dieser Vermögenswerte jedoch nur die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor.
Weitere Informationen:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/index.php
http://www.testamentsregister.de/testament/